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Beauftragung: Abfindung bei Krankheit

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Schritt 1 von 5 - Angaben zur Person

20%

Angaben zur Person:

Name*
Geburtsdatum*
Anschrift*
Die angegebene Person wird im Folgenden als "Mandant" bezeichnet.

Angaben zum Betrieb:

Straße und Hausnummmer
Der angegebene Betrieb wird im Folgenden als "Gegenseite" bezeichnet.

Angaben zum Streitgrund:

Seit wann sind Sie bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt?*
Wie viele Mitarbeiter sind im Betrieb beschäftigt?*
Angabe in €
Können Sie die vertraglich zuletzt ausgeübte Tätigkeit auf dem aktuellen Arbeitsplatz noch ausüben?*
Gibt es dann ihrer Meinung nach im Unternehmen einen anderen Arbeitsplatz, auf dem man Sie beschäftigen könnte?*
Seit wann sind Sie bereits arbeitsunfähig erkrankt?*
Ist eventuell ein Arbeitsunfall die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit, bzw. wird die Arbeitsunfähigkeit auf die Arbeitsumstände (z.B. schweres Heben / Tragen) zurückgeführt?*
Beziehen Sie aktuell Leistungen?*
z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, ...
z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, ...
Gibt es einen Betriebsrat?
Wurde ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt?*
Gibt es eine Gleichstellung?*
Gibt es eine Schwerbehindertenvertretung in dem Betrieb?
Die angegebenen Informationen werden im Folgenden zusammengefasst als "Streitgrund" bezeichnet.

Angaben zur Rechtsschutzversicherung:

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung?*
Sind Sie der Versicherungsnehmer?*
Falls Sie die Versicherungsnummer gerade nicht zur Hand haben sollten, bitte das Feld frei lassen.
Wann wurde die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen?
Bestand vorher eine andere Rechtsschutzversicherung?*
Falls Sie die Versicherungsnummer gerade nicht zur Hand haben sollten, bitte das Feld frei lassen.
Wann wurde die vorherige Rechtsschutzversicherung abgeschlossen?
War der Versicherungsübergang lückenlos?*

Beauftragung:

Bevollmächtigung*
In Sachen "Mandant" gegen "Gegenseite"
wegen "Streitgrund"
wird den Rechtsanwälten Michael Amberg & Manuel Krätschmer
(Haselmühlweg 1, 63741 Aschaffenburg)
Vollmacht sowohl zur außergerichtlichen Vertretung als auch Prozessvollmacht gem. §§ 81 ff ZPO, § 302, 374
StPO, § 67 VwGO und § 73 73 SGG erteilt. Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende
Befugnisse:

1. Verteidigung und Vertretung in Bußgeldsachen und Strafsachen in allen Instanzen, auch für den Fall der Abwesenheit sowie als Nebenkläger. Vertretung gem. § 411 II StPO mit ausdrücklicher Ermächtigung gem. § 233 I StPO Vertretung in sämtlichen Strafvollzugsangelegenheiten.

2. Strafanträge zu stellen und zurückzunehmen sowie die Zustimmung gem. §§ 153 und 153 a StPO zu erteilen.

3. Entschädigungsanträge nach dem StrEG zu stellen.

4. Empfangnahme und Freigabe von Geld, Wertsachen, Urkunden, Sicherheiten, insbesondere des Streitgegenstandes, von Kautionen, Entschädigung und der vom Gegner, von der Justizkasse oder anderer Stellen zu erstattenden Kosten und notwendigen Auslagen.

5. Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere.

6. Entgegennahme von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen (ausgenommen Restwertangebote), Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln sowie Verzicht auf solche, Erhebung und Rücknahme von Widerklagen – auch in Ehesachen.

7. Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis.

8. Vertretung vor den Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten sowie in den Verfahren.

9. Vertretung vor Arbeitsgerichten in Klage und Beschlussverfahren sowie in Einigungsstellen.

10. Alle Nebenverfahren, z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihr erwachsenen besonderen Verfahren, Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltung und Hinterlegungsverfahren.

11. Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen und Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte, insbesondere Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen, jedoch ausgenommen der Empfang arbeitgeberseitiger Kündigungen und die Entgegennahme von Restwertangeboten.

12. Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer und Akteneinsicht.

13. Zur Abgabe von einseitigen Willenserklärungen, insbesondere Anfechtungserklärungen und Kündigungen sowie deren Entgegennahme mit Ausnahme arbeitgeberseitigen Kündigung und des Empfangs von Restwertangeboten.

14. Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung und Auskunft über den bestehenden oder früheren Vertrag (insbes. Auskunft über Versicherungsscheinnummer und die allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB))
Kosteninformation*
1. Erstberatung
Die Kosten für eine Erstberatung betragen 190 € zuzüglich Umsatzsteuer, § 34 Abs. 1
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Eine Erstberatung ist nach der Rechtsprechung eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung (BGH vom 03.05.2007 Aktenzeichen I ZR 137/05).
Für eine schriftliche Erstberatung (zum Beispiel auch per E-Mail) betragen die Kosten 250 € zuzüglich Umsatzsteuer.

2. Weitergehende Vertretung
Bei einer über eine Erstberatung hinausgehenden anwaltlichen Vertretung (z.B. außergerichtliche anwaltliche Schreiben an den Arbeitgeber oder Erhebung einer Klage) berechnen sich die Gebühren auf Grundlage des RVG nach dem Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1 RVG) Ihrer Angelegenheit, sofern nicht eine andere
Vereinbarung getroffen wird.
Sollten im Laufe des Mandats neue Aufträge bezüglich weiterer Streitgegenstände erteilt werden (z.B. nach der Kündigungsschutzklage soll nun auch die Berichtigung eines zwischenzeitlich ausgestellten Arbeitszeugnisses geltend gemacht werden), fällt hierfür regelmäßig wiederum eine Gebühr gemäß RVG an.

3. Über eine Erstberatung hinausgehende Beratung
Die Prüfung eines Vertrages (z.B. Aufhebungsvertrag oder Arbeitsvertrag) oder beispielsweise eines Arbeitszeugnisses stellt grundsätzlich keine Erstberatung (mehr) dar.
Sofern wir nichts anderes mit Ihnen vereinbart haben, fällt hier regelmäßig eine Geschäftsgebühr an, deren Höhe sich gem. RVG nach dem Gegenstandswert Ihrer Angelegenheit bestimmt.
Führt die Beratungstätigkeit des Rechtsanwalts zu einer Einigung, fällt zudem eine Einigungsgebühr an, die sich ebenfalls nach dem Gegenstandswert Ihrer Angelegenheit berechnet.

4. Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie uns Ihre Versicherungsdaten mitteilen. Verbleibt es bei einer Erstberatung, nehmen wir die Abrechnung direkt gegenüber dem Mandanten vor. In diesem Fall ist die Rechnung durch den Mandanten zu begleichen und es obliegt dem Mandanten, gegebenenfalls im Innenverhältnis mit seiner Rechtschutzversicherung gegenüber dieser den Ausgleich geltend zu machen.
Geht unsere Tätigkeit über eine Erstberatung hinaus, werden wir Deckungsschutz bei der Rechtsschutzversicherung bezüglich der in Auftrag gegebenen Angelegenheit(en) für Sie beantragen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine freiwillige, kostenlose Serviceleistung unsererseits handelt.
Sollte die Rechtsschutzversicherung, egal aus welchen Gründen, die Deckungszusage ganz oder teilweise nicht erteilen oder sollten die Versicherungsbedingungen eine Deckungsobergrenze vorsehen, fällt dies in die Risikosphäre des Mandanten. Daraus gegebenenfalls resultierende Streitigkeiten sind daher im Verhältnis Mandant zur Rechtsschutzversicherung zu klären.
Wir machen in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die Vergütung der von uns
geleisteten anwaltlichen Tätigkeit unbeschadet eines Kostenübernahmeanspruches gegenüber einer Rechtsschutzversicherung vom Mandanten geschuldet ist.
Widerrufsbelehrung*
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Amberg & Krätschmer Rechtsanwälte
Haselmühlweg 1, 63741 Aschaffenburg
Telefon: 06021 9219344
E-Mail: info@ak-arbeitsrecht.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht erlischt, bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
Sofortige Beauftragung*
Wir versichern, dass Ihnen durch die sofortige Beauftragung keinerlei Kosten entstehen, da wir zunächst die Eintrittspflicht Ihrer Rechtsschutzversicherung im Rahmen der Geltendmachung möglicher Ansprüche abklären werden.
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Sie können dieses Feld mit Ihrer Maus oder auf einem mobilen Endgerät mit Ihrem Finger oder einem dafür vorgesehenen Stift unterzeichnen.
Name*
unterzeichnet am 10. Dezember 2025.
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